Hüttertal Radeberg - Landschaftsschutzgebiet  und Flora-Fauna-Habitat


Liebe Besucher, liebe Gäste!

 

Bitte respektieren Sie den Schutzstatus unseres Hüttertales.

 

Wegen des Erholungswertes und der Bedeutung für die Vogelwelt wurde das Hüttertal bereits 1954 als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen und war damit eines der ersten und kleinsten der damaligen DDR. Die Größe beträgt nur 54 ha. Im LSG sind durch Rechtsverordnung alle Handlungen, die den Charakter des Gebiets verändern, verboten, insbesondere jegliche Bebauung. Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei (vorbehaltlich Genehmigung) sind erlaubt.

 

Seit 2006 steht das Gebiet als "Gebiet gemeinschaftlicher Bedeutung" (Natura 2000) unter Schutz (kurz FFH-Gebiet, d. h. Fauna-Flora-Habitat). Das Hüttertal ist eine Teilfläche des FFH-Gebiets "Rödertal oberhalb Medingen", das sich aus insgesamt fünf Teilen mit 770 ha von Medingen bis Großharthau zusammensetzt. In FFH-Gebieten gelten spezifische EU-weit definierte Erhaltungsziele, für deren Erreichung Managementpläne aufgestellt sind. Die Ziele für das Rödertal beinhalten den Schutz der ausgewählten Lebensraumtypen (LRT) Fließgewässer mit Unterwasservegetation, Feuchte Hochstaudenfluren, Flachland-Mähwiesen und Erlen-, Eschen- und Weichholz-Auenwäldern. Geschützte Tierarten sind der Fischotter und eine Fledermausart, das Große Mausohr. Natürliche Lebensräume und Artpopulationen sind in einem günstigen Zustand zu erhalten, Flächenzerschneidungen und äußere Störungen sind zu vermeiden. Die bisherigen Nutzungen sind, wie auch im LSG, weiterhin zulässig.

 

  • Das Hüttertal als Landschaftsschutzgebiet dient in erster Linie der ruhigen, landschaftsgebundenen Erholung. Auf Spaziergängen sind ganzjährig vielfältige Naturbeobachtungen möglich, denn auf kleinem Raum wechseln sich steile Felshänge und sanfte Talweitungen, Gewässer-, Wald- und Grünlandbiotope ab. Zahlreiche Ruhebänke und ein überdachter Rastplatz laden zum Verweilen ein. Die im Talgrund verlaufende Strecke ist leicht befestigt, so dass insbesondere bei feuchter Witterung festes Schuhwerk empfohlen wird. Im Allgemeinen ist der Weg gut begehbar. Allerdings gibt es für Menschen mit Handicap Einschränkungen durch natürliche Unebenheiten und leichte Steigungen. Für Radfahrer ist der Weg auf dem Abschnitt zwischen dem Abzweig Felixturm und Wallroda bei Nässe nur bedingt geeignet (Absteigen und Schieben empfohlen).
  • Für einen Spaziergang von Radeberg nach Wallroda sind ca. 45 min einzuplanen (Wanderweg "Roter Strich"), für den Rückweg auf den Radwegen entlang der Staatstraßen S 158 oder S 159 ebenfalls. 
  • Kindern bietet das Hüttertal ein Naturabenteuer in Flussnähe abseits vom Straßenverkehr. Als Hingucker erweisen sich die skurrilen Holzskulpturen, die zum Teil begehbar und zum Klettern geeignet sind.
  • Das Klassenzimmer im Grünen an der Hüttermühle kann von Schulen nach Voranmeldung genutzt werden. 


LSG Hüttertal - Hohe Priorität auch beim Brücken-Großbau-Projekt S177

Beim Bau der Staatsstraße 177 - Verbindung A4 mit A17 / Umgehungsstraße Radeberg - von 2004 bis 2007 musste das Tal der Großen Röder, das "Hüttertal", mittels einer Großbrücke überquert werden. Bauplanung, -Vorbereitung, -Ausführung und Revitalisierung aller vom Bau betroffenen Flächen waren der Erhaltung des LSG unterzuordnen. Im Rahmen der Umweltbaubegleitung ist ein gesonderte Projekt "Ökologische Baubegleitung"  (auch als PDF) wirksam und konsequent umgesetzt worden.

Die Großbrücke der S177 über das Hüttertal. Foto: Haß Landschaftsarchitekten